Absagepflicht
Nicht 24 Stunden vorher abgesagte Termine oder unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine werden privat in Rechnung gestellt!
Die Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.
Mit Abgabe Ihres Rezeptes und/oder Vereinbarung eines Behandlungstermins - auch telefonisch - gehen Sie mit uns einen "Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen" ein.
Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, d.h. von uns mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.
Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig - mindestens 24 Std. vorab - abzusagen.
Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).
Physiotherapie Vanessa Nobis
Karl-Marx-Allee 38, 15320 Neuhardenberg
Tel.: 033476 606606
Fax: 033476 606600
email: info@physiotherapie-nobis.de